ElchWiki Diskussion:Lizenzbestimmungen

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Inhaltsverzeichnis

Hinweis

Es hat sich so ergeben, dass die Lizenzbedingungen in die Nutzungsbedingungen einfliessen. Die entsprechende Diskussion findet daher inzwischen eher dort statt. --Cubs 15:18, 16. Jan 2006 (CET)


Allgemein

Ich schlage GNU FDL vor, dieselbe Lizenz wie bei Wikipedia. --Cubs 12:35, 13. Jan 2006 (CET)

Wenn die Herrn Rechtsanwälte nix dagegen haben, ist es vollkommen OK (m.E.) GNU zu verwenden und alle Beiträge damit auch für gewerbliche Nutzung freizugeben. Problematisch ist es eher, dass man nicht wirklich kontrollieren kann, ob die eingestellten Infos rechtlich OK sind und Bilder ohne Copyright sind. --XC-Fan 14:01, 13. Jan 2006 (CET)

Als Alternative zur GNU FDL sehe ich nur eine Creative Commons Lizenz. Dass das Copyright aller Beitraege automatisch dem Betreiber des Wikis zufaellt, also mir, waere zwar ein in Diskussionsforen (auch MT) uebliches Vorgehen, finde ich aber den Autoren gegenueber nicht fair. Ueber Bilder und Videos moechte ich separat diskutieren.--Cubs 14:48, 13. Jan 2006 (CET)

Bezüglich der Lizenz zu meinen Texten bin ich emotionslos. Ich glaube nicht, daß ich meine Beiträge hier später als Buch veröffentlichen möchte :-) --TobiV70 18:17, 13. Jan 2006 (CET)
Rechteübergang an den Betreiber: Hängt ja auch davon ab, wer der Betreiber ist, siehe meinen Vorschlag in Diskussion:Hauptseite#Impressum. Dann wäre der Rechteinhaber eine juristische Person. (Schweizer Rechts? Wäre auch sexy :-) ) --TobiV70 20:11, 13. Jan 2006 (CET)

Mit Lizenzen kenne ich mich leider nicht aus. Es sollte klargestellt werden, das der Betreiber der Seite oder die User die Rechte haben. Nicht das irgendjemand diese Tipps in einem Onlieauktionshaus versteigert oder so... :-) --Olli the Driver 21:58, 13. Jan 2006 (CET)

Kernfragen

Mit den Ausführungen aus dem Urheberrecht unten denke ich, geht es um zwei Fragen:

  1. Welches Nutzungsrecht wird dem Betreiber des Wiki vom Urheber eines Beitrags eingeräumt?
  2. Welche Rechte werden den Besuchern zur Nutzung eingeräumt.

Rechte des Betreibers

Dem Betreiber des Wiki sollte m. E. ein einfaches, nicht-ausschließliches Nutzungsrecht Texten eingeräumt werden. Damit darf der Betreiber Texte nach seinem Gutdünken in geeigneter Weise nicht nur in elektronischen Medien veröffentlichen.

Die Autoren können dann ihre Beiträge weiterhin nach Lust und Laune weiter verwenden. Die Urheberschaft wird über die Einträge in der Versionshistorie nachgewiesen. Der Betreiber stellt sicher, daß diese nicht verfälscht werden und jederzeit verfügbar sind.

Rechte des Besuchers

Die spannendere Frage ist, was jemand mit den Artikeln hier machen darf. Wikitypisch sind:

  • Lesen
  • Ändern

Aber die Frage, ob wie im Fall von Wikipedie die Infos auf dieser Seite auf andere Seite gespiegelt werden dürfen, bleibt offen. Meines Erachtens ist das bei diesem Wiki hier nicht notwendig und sinnvoll. Wir könnten also mit den Lizenzbestimmungen explizit verbieten, Texte hieraus ohne Zustimmung des Betreibers zu kopieren. Eine Ausnahme wäre die Anfertigung persönlicher Kopien, zum Beispiel in Form eines Ausdrucks, um die Hinweise auch am Fahrzeug präsent zu haben. Ich denke, das wäre eine angemesse Nutzungsrechtsregelung.

Dann brauchen wir auch nicht so weit zu gehen und zwischen GNU FDL und CCL zu entscheiden, der Unterschied dürfte für viele eh eher akademisch sein.

Vorschlag

TobiV70 hat auf Benutzer:TobiV70/Nutzungsbedingungen einen ausführlichen Vorschlag für Nutzungsbedingungen, die die Lizenzbestimmungen enthalten, gemacht. Dieser Vorschlag kann gerne angepasst werden und könnte eine Diskussionsgrundlage sein. --TobiV70 17:48, 14. Jan 2006 (CET)

Bilder/Videos

(= Werke, die von einem einzelnen Autor oder einer Gruppe von Autoren stammt und nicht einfach veraendert werden koennen)

Da eigene Bilder und Videos von einem einzigen Autor stammen, ist es kein Problem, wenn der jeweilige Autor alle Rechte an seinem Bild/Video behaelt und nur der Nutzung in der ElchWiki zustimmt. --Cubs 14:45, 13. Jan 2006 (CET)

Ja, ich denke, daß ist okay: Ein einfaches Nutzungsrecht exklusiv für's Elch-Wiki läßt sich leichter organisieren. Bei Wikipedia ist das mit den Bildern und völliger Rechteaufgabe / Rechtefreiheit immmer ein Riesengezeter, das sollten wir uns hier ersparen. --TobiV70 18:16, 13. Jan 2006 (CET)

Übertragen von Texten aus MT

Wie sieht denn die Lizenzlage bei der Übernahme von Texten aus MT aus? Z.B. den SH-FAQ? Für den Teil, den ich geschrieben habe, habe ich kein Problem, wenn der hier auftaucht :-), aber ich fürchte, daß ich das alleinige Nutzungsrecht an MT über irgendeinen AGB-Dings daran abgetreten habe. --TobiV70 18:18, 13. Jan 2006 (CET)

Gute Frage. Ich fürchte MT ist da sehr restriktiv. Vielleicht können wir ja einen der mitlesenden Rechtsverdreher fragen was man da machen kann. --Olli the Driver 21:47, 13. Jan 2006 (CET)

Deshalb habe ich die Standheizung in weiten Teilen neu geschrieben... --TobiV70 21:46, 13. Jan 2006 (CET)
Da findet sich in Motor-Talk auf Seite 2 der Volvo-Wiki-Diskussion schon einiges hilfreiches. --TobiV70 09:54, 14. Jan 2006 (CET)

Da der von TobiV70 gemeinte Beitrag bei Motor-Talk wohl von mir stammt, und ich aus den nachfolgend dargestellten Gründen keine Probleme sehe, ihn auch hier zu posten, hier also der Text:

Erster - wie immer hier unverbindlicher - Schnellschuß mein Hinweis auf § 31 UrHG:

Einräumung von Nutzungsrechten

(1) Der Urheber kann einem anderen das Recht einräumen, das Werk auf einzelne oder alle Nutzungsarten zu nutzen (Nutzungsrecht). Das Nutzungsrecht kann als einfaches oder ausschließliches Recht sowie räumlich, zeitlich oder inhaltlich beschränkt eingeräumt werden.

(2) Das einfache Nutzungsrecht berechtigt den Inhaber, das Werk auf die erlaubte Art zu nutzen, ohne dass eine Nutzung durch andere ausgeschlossen ist.

(3) Das ausschließliche Nutzungsrecht berechtigt den Inhaber, das Werk unter Ausschluss aller anderen Personen auf die ihm erlaubte Art zu nutzen und Nutzungsrechte einzuräumen. Es kann bestimmt werden, dass die Nutzung durch den Urheber vorbehalten bleibt. § 35 bleibt unberührt.

(4) Die Einräumung von Nutzungsrechten für noch nicht bekannte Nutzungsarten sowie Verpflichtungen hierzu sind unwirksam.

(5) Sind bei der Einräumung eines Nutzungsrechts die Nutzungsarten nicht ausdrücklich einzeln bezeichnet, so bestimmt sich nach dem von beiden Partnern zugrunde gelegten Vertragszweck, auf welche Nutzungsarten es sich erstreckt. Entsprechendes gilt für die Frage, ob ein Nutzungsrecht eingeräumt wird, ob es sich um ein einfaches oder ausschließliches Nutzungsrecht handelt, wie weit Nutzungsrecht und Verbotsrecht reichen und welchen Einschränkungen das Nutzungsrecht unterliegt.

Hier ein Link zum Nachlesen der Vorschriften zum Urheberrecht.

Maßgeblich dürfte hier wohl Abs. 5 sein, also die Frage, welchen Vertragszweck die Partner zugrunde gelegt haben. Und der dürfte hier wohl nicht so sein, dass der Verfasser davon ausgeschlossen wird, seine Beiträge auch an anderer Stelle zu veröffentlichen, wenn er sie erst einmal bei MT veröffentlich hat. Ich bin mir daher ziemlich sicher, dass MT lediglich ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt wird.

Außerdem ganz wichtig § 32 UrhG:

1) Der Urheber hat für die Einräumung von Nutzungsrechten und die Erlaubnis zur Werknutzung Anspruch auf die vertraglich vereinbarte Vergütung. Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, gilt die angemessene Vergütung als vereinbart. Soweit die vereinbarte Vergütung nicht angemessen ist, kann der Urheber von seinem Vertragspartner die Einwilligung in die Änderung des Vertrages verlangen, durch die dem Urheber die angemessene Vergütung gewährt wird.

3) Auf eine Vereinbarung, die zum Nachteil des Urhebers von den Absätzen 1 und 2 abweicht, kann der Vertragspartner sich nicht berufen. Die in Satz 1 bezeichneten Vorschriften finden auch Anwendung, wenn sie durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden. Der Urheber kann aber unentgeltlich ein einfaches Nutzungsrecht für jedermann einräumen.

Auch aus der Unentgeldlichkeit im MT wird man wohl schließen können, dass MT nur ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt worden ist.

(Hoffentlich ist keiner beim Lesen eingeschlafen) --frank9-5 14:03, 14. Jan 2006 (CET)

Abstimmung über Lizenzbestimmungen

Wir können uns kaum je über Lizenzbestimmungen einigen, wenn wir keinen Modus haben, wie wir eine Einigung herbeiführen wollen.

Ich schlage vor, durch absolute Mehrheit der abgegeben Stimmen abzustimmen. Stimmberechtigt sind alle zum Wahlende bei Elchwiki registrierten Nutzer.

Da Cubs die Möglichkeit zum Bildupload nur dann zur Verfügung stellen will, wenn die Lizenzbedingungen klar sind, Bilder aber sinnvoll sind, sollten wir zügig abstimmen.

Ich schlage zur Beschleunigung des Verfahrens folgendes vor:

  1. Sammlung von Vorschlägen zur Lizenzproblematik bis zum Dienstag, 17.01.2006 23:59:59 MEZ.
  2. Abstimmung über die Vorschläge bis zum Donnerstag, 19.01.2006 23:59:59 MEZ. (1. Wahlgang) Sollte keiner der drei Vorschläge eine absolute Mehrheit finden, findet eine erneute Wahl zwischen den beiden Vorschlägen statt, die die höchste Stimmenzahl erhalten haben. Sollten dabei mehr als zwei Vorschläge zufälliger Weise die gleiche (höchste bzw. zweithöchste) Stimmenzahl haben, so werden alle diese Vorschläge in die Stichwahl einbezogen.
  3. ggf. Stichwahl bis Samstag, 21.01.2006 23:59:59 MEZ.

Gibt es zu diesem Vorgehensvorschlag Gegenvorschläge?

--TobiV70 14:17, 14. Jan 2006 (CET)

Siehe auch meine Vorschläge zur Struktur unter Benutzer:TobiV70/Struktur --TobiV70 14:28, 14. Jan 2006 (CET)

In dem Tempo, in dem wir hier voranschreiten, halte ich ein Zuwarten bis Donnerstag nicht für angebracht. Aus meiner Sicht können wir paar bisherigen Autoren uns ruhig jetzt schon einigen. --Cubs 14:31, 14. Jan 2006 (CET)
Ich wäre auch gerne für eine schnellere Entscheidung, ich möchte nur gerne ein paar Vorschläge haben. Wenn wir heute abend schon eine lange Liste an Ideen haben, die gut diskutiert sind, dann macht es natürlich Sinn, die Abstimmung vorzuziehen. Aber wir sollten es nicht zu sehr überstürzen, schließlich ist das was, was das Wiki langfristig massiv beinflußt. --TobiV70 14:34, 14. Jan 2006 (CET)
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