Begrenzungsleuchte
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Der Begriff Begrenzungsleuchte ist der juristische Ausdruck für das Standlicht.
Das ist das Licht, das beim abgeschalteten Fahrzeug leuchtet und so die Grenzen des Fahrzeugs anzeigt. Es soll verhindern, daß das Fahrzeug bei Dunkelheit übersehen wird und dadurch Unfälle zustande kommen.
Der Begriff wird in §17 Abs. 2 Satz 1 StVO (BRD) definiert.
Beim Volvo wird - anders als bei vielen anderen Fahrzeugen - das Standlicht nicht automatisch aktiviert, wenn die Zündung abgeschaltet wird und der Lichtschalter in der Fahrtlichtposition verbleibt, sondern das Fahrlicht vollständig abgeschaltet. Das Standlicht muß bei Volvo daher bewußt aktiviert werden.
